Miet- und Sondereigentumsverwaltung
Rund um das Mietobjekt
- Ansprechpartner für den Mieter
- Überwachung der Mieteingänge und der Nebenkostenvorauszahlungen
- Bei Mietausstand Einleitung eines Mahnverfahrens (außergerichtlich)
- Bei Mietausstand Durchführung der außerordentlichen fristlosen Kündigung nach § 543 BGB (Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten, oder Fehlbetrag insgesamt mehr als zwei Monatsmieten übersteigt)
- Erstellen der jährlich anfallenden Nebenkostenabrechnung und Übermittlung an den Mieter
Ein- und Auszug der Mieter
- Bei Kündigungseingang: Entgegennahme, Prüfung und Bestätigung
- Informieren des Eigentümers über die Kündigung
- Wohnungsrücknahme mit Rücknahmeprotokoll bei Auszug des Mieters
- Wohnungsübergabe mit Übergabeprotokoll bei Einzug des Mieters
- Kautionsabrechnung
- Information der zuständigen Hausverwaltung über Mieterwechsel
- Ausstellen der Wohnungsgeberbescheinigung
Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung übernehmen wir die Wohnungsabnahmen und -übergaben bei Mieterwechseln. Selbstverständlich führen wir die gesamte Korrespondenz mit den Mietern, mahnen eventuelle Mietrückstände an und prüfen Mieterhöhungsmöglichkeiten. Die Erstellung der Betriebskostenabrechnung erfolgt fristgemäß und eine evtl. Bearbeitung von Einsprüchen wird zeitnah durchgeführt. Bei eventuell auftretenden Mängeln vereinbaren wir mit den Mietern einen Besichtigungstermin. Sollten Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sein, holen wir entsprechende Angebote von Fachfirmen ein. Sollten Leerstände vorhanden sein oder im Laufe der Verwaltung auftreten, übernimmt unsere Vermietungsabteilung auch gern die Anwerbung von geeigneten Mietinteressenten bis hin zur Wohnungsbesichtigung sowie die Erstellung von Mietverträgen. Die Mietausschüttung an den Eigentümer erfolgt unmittelbar nach Mieteingang. Nach Abschluss eines Kalenderjahres erhalten die Eigentümer eine entsprechende Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Hausabrechnung) des Sondereigentums für die steuerliche Verwendung.
Rund um Ihre Immobilie
- Über nötige Instandhaltungsmaßnahmen informieren
- Nach Absprache, Beauftragung evtl. notwendiger Renovierungsarbeiten
- Instandhaltungsmaßnahmen koordinieren
- Gewährleistungsmängel beseitigen lassen
- Ursachenforschung durch Fachleute bei unersichtlichen Mängeln, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers
- Versicherungsschäden der betreffenden Wohnung (Sondereigentum) bearbeiten
- Wenn gewünscht und möglich, Vertretung auf der Eigentümerversammlung
Sondereigentumsverwaltung
Als Eigentümer einer Wohnung haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie nutzen die Wohnung selbst oder Sie vermieten sie. Die Sondereigentumsverwaltung ist ein Angebot an alle die Eigentümer, die ihre Wohnung vermietet haben.
Mit dem Abschluss eines Mietvertrages begründen Sie eine Rechtsbeziehung, in der Sie als Vermieter Rechte, aber auch Pflichten haben. Die Erfüllung dieser Pflichten verlangt spezifische Kenntnisse und natürlich Zeit. Es ist nicht immer einfach, die richtige Unterscheidung zu treffen zwischen Ihren Belangen als Vermieter einerseits und denen als Mitglied der Eigentümergemeinschaft andererseits. Der WEG – Verwalter wird in der Regel alle Angelegenheiten bezüglich Ihres Mietverhältnisses zurückweisen, da er nur für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig ist.
Das Wohnungseigentümergesetz unterscheidet zwischen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Teileigentum. Die WEG-Verwaltung kümmert sich hier ausschließlich um das Gemeinschaftseigentum. Ihre Wohnung ist dem Wesen nach Sondereigentum und somit von Ihnen zu verwalten. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, diese sogenannte Sondereigentumsverwaltung jemandem zu übertragen. Da zur ordnungsgemäßen Sondereigentumsverwaltung spezielle Kenntnisse erforderlich sind, empfiehlt sich die Abgabe an eine Hausverwaltung Ihrer Wahl. Hierbei sind Sie nicht an den WEG – Verwalter gebunden.
Die Sondereigentumsverwaltung umfasst folgende Leistungen:
- Führung einer ordentlichen Mietbuchhaltung
- Mahnwesen und ggf. gerichtliche Geltendmachung offener Forderungen
- Erstellen der Nebenkostenabrechnungen für Ihren Mieter
- Beauftragung, Überwachung und Prüfung von Reparaturen innerhalb der Wohnung
- Abschluss von Mietverträgen
- Entgegennahme von Kündigungen
- Übergabe/Übernahme der Wohnung bei Mieterwechseln
- Verwaltung der Kaution
- Führung des kompletten Schriftverkehrs mit dem Mieter
- Entgegennahme und Bearbeitung aller Anfragen Ihrer Mieter zur vermieteten Wohnung
Sofern auch Sie sich in Zukunft wieder mehr Zeit für sich und Ihre Familie gönnen wollen, setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Die Abgabe der Sondereigentumsverwaltung erspart Ihnen auf jeden Fall Zeit und unter Umständen auch Nerven und Ärger. Ich stehe gern für Ihre Fragen zur Verfügung.